Das Stimmvolk hat am 12. Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) verworfen.
Diese Reform hätte eine Lösung zur Aufhebung der Gesellschaften mit einem steuerlichen Sonderstatus gebracht. Der Vorschlag konnte das Volk nicht überzeugen, obwohl die Kantone damit über massgeschneiderte Lösungen verfügt hätten, die ihrem industriellen Netz und ihrer Standortpromotion entsprochen hätten.
Das Nein des Volks bedeutet nicht ein Ende der Debatte. Viele Fragen bleiben unbeantwortet.
- Was werden die Kantone, welche viele Statusgesellschaften beherbergen, unternehmen?
- Wird das Bundesparlament in der Lage sein, schnell eine Lösung auf Bundesebene zu finden?
- Wie werden die Statusgesellschaften infolge der instabilen Lage, die mit dem Abstimmungsresultat verbunden ist, reagieren?
Die Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen dürfte sich mit der Ablehnung der USR III sehr wahrscheinlich verschärfen. Die Entwicklung des Steuerrechts im Ausland wird zu einem wachsenden Druck auf die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz führen.
Der Kanton Bern hat am 30. März 2017 mitgeteilt, dass er unabhängig des Resultats der USR III seine Steuerstrategie, die er am 17. September 2015 vorgestellt hatte, umsetzten will. Dieser Vorschlag führt zu einer markanten Senkung des Gewinnsteuersatzes. Die Gemeinden, welche einen hohen Anteil ihrer Steuereinnahmen den juristischen Personen verdanken, wie zum Beispiel die Gemeinde Biel, werden schwierigen Entscheidungen gegenüberstehen. Anlässlich der Novembersession 2017 des Grossen Rates des Kantons Bern soll die neue Steuergesetzgebung ab 2019 politisch behandelt werden.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, einen neuen Entwurf für eine Unternehmenssteuerreform bis Ende Juni 2017 auszuarbeiten. Erste Anhörungen interessierter Kreise haben schon stattgefunden.
Omnitax unterstützt Sie gerne bei der Beurteilung der Massnahmen, die aufgrund dieser neuen Situation zu treffen sind.






